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Eine Krankenversicherung ist wichtig. Gerade Krankheitskosten könnten sonst Existenzen ruinieren. Aus diesem Grunde wurde bereits vor vielen Jahren die gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer geschaffen. Durch die Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber wird so sichergestellt, dass jeder im Krankheitsfall angemessen versorgt wird.
Selbstständige konnten schon immer wählen, ob sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen möchten oder ob sie eine private Krankenversicherung bevorzugen. Aber auch für Arbeitnehmer ist die private Krankenversicherung eine Alternative. Nämlich dann, wenn sie regelmäßig über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Bis zu dieser Grenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einbehalten und je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Wer darüber hinaus verdient, zahlt seinen Beitrag höchstens von der Beitragsbemessungsgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze lag im Jahr 2011 bei 49.500 €. Wer als Arbeitnehmer also monatlich regelmäßig über 4.125,00 € verdient, kann sich freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern.