Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Günstige Tarife und Beitragsvergleich

Von vielen Personen wird der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung in Erwägung gezogen. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die gesetzlichen Krankenkassen manche Leistungen nicht oder nur teilweise abdecken. Durch die Gesundheitsreform wurden viele Leistungen gekürzt, durch eine Krankenzusatzversicherung können diese Leistungen wieder eingeholt werden. Denn das letzte, an dem gespart werden sollte, ist die eigene Gesundheit.

In der Regel sollten jedoch vor Vertragsschluss alle verfügbaren Krankenzusatzversicherungen verglichen werden, denn es existieren viele Angebote, die nicht nur unterschiedliche Leistungen, sondern auch erhebliche Preisunterschiede beinhalten können.

Oftmals können die gewünschten Leistungen nach dem Baukastenprinzip je nach Geschmack und Bedarf selbst zusammenstellt werden. Zum Beispiel können im Krankenhaus die Kosten für eine Chefarztbehandlung und/oder die Unterbringung in einem 1- bzw. 2-Bett-Zimmer übernommen werden. Weitere mögliche Leistungen einer Krankenzusatzversicherung sind zum Beispiel Kostenübernahmen für alternative Heilmethoden, für Zahnersatz, für Brillen sowie für medizinische Behandlungen im Ausland.

Vergleich Krankenzusatzversicherung

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Finanzielle Leistungen

Auch als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich wie ein Privatpatient behandeln zu lassen.

Je nach Tarif deckt eine ambulante Zusatzversicherung die zusätzlichen Kosten für diese Behandlung ab.

Im Gegensatz zur ambulanten Zusatzversicherung bleibt beim GKV- Ergänzungstarifen der Status des Kassenpatienten bestehen und die Versicherung springt dann ein, wenn Zuzahlungen fällig werden - etwa für besondere Medikamente oder Sehhilfen.
Typ der ambulanten
Zusatzversicherung
Krankentagegeld pro Tag
Krankentagegeld ab
Krankenhaustagegeld pro Tag

Zusatzleistungen

Gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle können Sie sich durch eine Krankentagegeldversicherung absichern.

Denn nach sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr.

Sinnvoll ist daher eine Tagesgeldversicherung ab der siebten Woche (43. Tag).

Für Selbständige empfehlen wir eine Absicherung ab der vierten Woche (29. Tag).

Dabei erhalten Sie beim Krankentagegeld den vereinbarten Satz pro Tag unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause behandelt werden.
Mindesterstattung von Zahnersatz
Ergänzung für Brillen & Kontaktlinsen
privatärztliche Behandlung
Unterbringung im Krankenhaus
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