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Vertragshilfe24 rät: Effektivkosten von Lebensversicherungen prüfen! / Die BaFin prangert schon seit Jahren zu hohe Effektivkosten von Lebensversicherungen an

20.11.2024 - Finanzen (Versicherung, Ratgeber, Finanzdienstleistung, Verbraucher)

Berlin (ots) -

Schon seit mehreren Jahren prangert die Aufsichtsbehörde der Versicherungswirtschaft BaFin die hohen Effektivkosten von Fondsgebundenen Lebensversicherungen an. Zu viele Gesellschaften hätten Effektivkosten von 4 Prozent und mehr. Darauf weist das Verbraucherportal Vertragshilfe24 hin. Sven Enger, früher Vorstand von Versicherungsgesellschaften erklärt das Problem: "Effektivkosten sind die Summe aller Kosten, die Lebensversicherungen von den Erträgen abziehen können. Wenn der Sparanteil zum Beispiel mit 6 Prozent verzinst werden könnte und die Effektivkosten 4 Prozent betragen, dann würden für den Versicherten nur noch 2 Prozent überbleiben. Das ist aber eine sehr unrealistische Annahme. Denn kaum eine Versicherungsgesellschaften erwirtschaftet eine Verzinsung von 6 Prozent und nur wenige mehr als 4 Prozent."

So sieht es auch die Aufsichtsbehörde der Versicherungswirtschaft BaFin. In einem Aufsatz von August 2024 schrieb sie: "Bei Produkten mehrerer Unternehmen lag zum maßgeblichen Zeitpunkt die Effektivkostenbelastung bei vier Prozent oder sogar deutlich höher. Damit die Kundin oder der Kunde eine positive Rendite erzielt, müssen diese Kosten erst einmal verdient werden. In dem gegenwärtigen Marktumfeld erscheint das sehr ambitioniert. Gerade bei hohen Effektivkosten müssen die Unternehmen daher prüfen, ob das Renditeziel des Zielmarkts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreicht wird."

Das Verbraucherportal Vertragshilfe24 klärt auf seiner Website vertragshilfe24.de über die verschiedenen Kosten auf, die Lebensversicherungsgesellschaften von den Beiträgen der Versicherten einbehalten. Sven Enger, ehemaliger Vorstand mehrerer Versicherungsgesellschaften, empfiehlt Verbrauchern, ihre Kapitallebensversicherung oder Fondsgebundene Lebensversicherung professionell rückabwickeln zu lassen. Diese Lebensversicherungen seien kein Schutz vor Altersarmut, sondern würden diese in vielen Fällen selbst erzeugen. Allerdings sollten Versicherte nicht selbst kündigen oder die Verträge beitragsfrei stellen, sondern von Experten prüfen lassen, ob der Vertrag lukrativ und professionell rückabgewickelt werden kann. Das geht schnell und einfach auf der Website www.vertragshilfe24.de.

Quelle: www.presseportal.de

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