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19.11.2024 - Wirtschaft (Wirtschaftsrecht, Rechtsprechung, Bild)
Frankfurt am Main / München (ots) -
Im Zusammenhang mit Medienanfragen bestätigen Wannemacher & Partner Rechtsanwälte:
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Alischer Usmanow mit Verfügung vom 8.11.2024 von der Erhebung einer öffentlichen Klage endgültig abgesehen. Das Verfahren wurde nach dessen Zustimmung gemäß § 153a Abs. 1 Satz 2 StPO und nach Erhalt eines mit der Generalstaatsanwaltschaft vereinbarten Geldbetrags, der freiwillig u.a. für wohltätige Zwecke gezahlt wurde, eingestellt.
Mit der Einstellung nach dieser Vorschrift geht kein Schuldeingeständnis einher. Die Zahlung einer Auflage stellt auch keine Geldstrafe oder eine andere Art der Bestrafung dar und die Unschuldsvermutung besteht fort. Gemäß § 153a Abs. 1 Satz 5 StPO ist die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Usmanow wegen des genannten Tatverdachts ausgeschlossen.
Quelle: www.presseportal.de
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