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12.11.2024 - Wirtschaft (Recht, Gesetze, Wahlen, Verbände, Justiz, Bild)
Berlin (ots) -
Der Bruch der Ampelkoalition und die von Bundeskanzler Olaf Scholz angekündigte Vertrauensfrage sorgen für viel Diskussion. Zwar hatte die Regierung angekündigt, zentrale Gesetzesvorhaben unbedingt noch vor einer vorgezogenen Bundestagswahl zu verabschieden. Aufgrund der fehlenden Regierungsmehrheit und möglicherweise ausbleibender Unterstützung anderer Fraktionen drohen zentrale und weitgehend abgestimmte rechtspolitische Vorhaben zu scheitern.
Aus Sicht des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes (DGVB) und des Bundesverbands Deutscher Inkassounternehmen e.V. (BDIU) würde das den Justiz- und Rechtsberatungsstandort gefährden und schlimmstenfalls den Zugang zum Recht einschränken. Dabei steht die Notwendigkeit vieler laufender Gesetzgebungs-verfahren zwischen den Parteien nicht in Frage - zumeist sind die Gesetze sogar weitgehend beraten und von der Opposition konsentiert. Dazu zählen zum Beispiel:
- Die Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts, - das Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025) und - das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung.
In Medien, Wissenschaft und weiten Teilen der Zivilgesellschaft besteht Konsens darüber, dass es grob fahrlässig wäre, in eine Bundestagswahl zu gehen, ohne das Bundesverfassungsgericht zuvor durch die von allen demokratischen Parteien getragene Grundgesetzänderung nachhaltig zu stärken.
Auch wesentliche Gesetze zu Förderung, Fortentwicklung und Modernisierung des Justizstandorts und Rechtsberatungsmarktes sollten nach Ansicht der Verbände in den verbleibenden Sitzungswochen bis Jahresende verabschiedet werden. Dazu zählt die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren und der Justizkosten. Dies sei ein notwendiger Schritt, um den deutlich gestiegenen Personal- und Sachkosten in den rechtsberatenen Berufen und im Bereich der Justiz zu begegnen.
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Effizienz des Rechtsstandorts trägt auch und vor allem die Digitalisierung der Justiz bei. Sie muss, auch darin stimmen die Verbände überein, noch in dieser Legislatur weiter vorangetrieben werden. Hervorzuheben ist hier vor allem das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung, das im Rechtsausschuss des Bundestages in einer Sachverständigenanhörung beraten wurde und das den Rechtsstandort einerseits sowie die Anspruchsdurchsetzung andererseits effizienter und zukunftssicher machen würde.
Vor diesem Hintergrund rufen die Verbände die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, die ohnehin weitestgehend konsensualen Vorhaben jetzt schnell zu verabschieden, um den Justizstandort und den Rechtsberatungsmarkt zu sichern und krisenfest zu machen.
Ende
Über den BDIU
Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Heute gehören dem Verband rund 450 Mitgliedsunternehmen an - das sind rund 70 Prozent aller am Markt aktiven Inkassounternehmen in Deutschland. Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen.
Inkasso ist unverzichtbar. Jedes Jahr führen BDIU-Mitgliedsunternehmen 6 Milliarden Euro an Geldern dem Wirtschaftskreislauf wieder zurück. Die rund 19.000 Mitarbeitenden in den BDIU-Inkassounternehmen bearbeiten jährlich mehr als 20 Millionen neue Mahnaufträge alleine im außergerichtlichen Inkasso. In acht von zehn Fällen sorgen sie durch ihre professionelle Rechtsdienstleistung für eine Klärung. Damit entlasten die Inkassodienstleister die Justiz in einem erheblichen Ausmaß.
In Europa ist der BDIU der größte Verband von Dienstleistern im Forderungsmanagement, weltweit der zweitgrößte. Durch seine Mitgliedschaft im europäischen Dachverband FENCA (Federation of European National Collection Associations) und die Kooperation mit dem US-Partnerverband ACA International sind die BDIU-Mitglieder in ein weltweites Netzwerk von mehreren Tausend Unternehmen der Branche eingebunden.
Über den DGVB
Der am 15. Januar 1909 gegründete und am 02.10.1971 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bonn eingetragene Verein "Deutscher Gerichtsvollzieher Bund e.V.", abgekürzt "DGVB" genannt, hatte seinen Sitz bis 1999 in Bonn und jetzt in Berlin.
Der DGVB vertritt die beruflichen und gesellschaftlichen Interessen der in den Landesverbänden des DGVB organisierten Gerichtsvollzieher der Bundesrepublik Deutschland und beteiligt sich an der Modernisierung des Zivil-, Handels-, Wechsel-, Scheck-, Zwangsvollstreckungs-, Beamten-, Besoldungs- und Justizkostenrechts. Der Verband fördert die Ausbildung und Fortbildung der Gerichtsvollzieher.
Der DGVB ist Mitglied des Deutschen Beamtenbundes und der Union Internationale des Huissiers de Justice et Officiers Judiciaires; er ist parteipolitisch unabhängig. Mitglieder des DGVB sind die Landesverbände der Gerichtsvollzieher/innen der Bundesländer; seine Organe sind der Bundeskongress als oberstes Organ des DGVB, die Ländervertreterversammlung, die Vorsitzenden-Konferenz und der Bundesvorstand.
Quelle: www.presseportal.de
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