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Grundsätzlich wird kein neuer Stromzähler bei einem Stromanbieterwechsel benötigt. Lediglich die Nummer des Zählers sowie der aktuelle Zählerstand müssen dem neuen Anbieter mitgeteilt werden.
Nein, der neue Stromanbieter kann selbstverständlich auch mit dem vorhandenen Zähler, der Zählernummer und dem aktuellen Zählerstand arbeiten. Entscheidet sich der Kunde allerdings für einen der neuen sogenannten intelligenten Stromzähler, mit denen eine Energieverbrauchskontrolle im Internet möglich ist, so wird der Neueinbau notwendig.
Der alte Stromanbieter wird normalerweise von dem ihm folgenden neuen Anbieter informiert. Der Stromkunde muss selber keinerlei Initiative übernehmen.
Normalerweise ist kein separater Vertragsabschluss notwendig, wenn man sich für einen neuen Stromanbieter entscheidet und zu diesem wechselt. Allerdings gibt es immer mehr Anbieter, die verschiedene Vertragsmöglichkeiten anbieten, die unter Umständen mit Strompreisgarantien verknüpft sein können. In diesen Fällen verpflichtet man sich mittels eines Vertrags, für eine gewisse Zeit Kunde des Energieanbieters zu bleiben.
Ein Vermieter muss nicht über den Stromanbieter seines Mieters informiert werden. Dies ist eine persönliche Entscheidung des Mieters unabhängig von seinem Mietvertrag.